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Wichtiger Hinweis: Deutsche Fassung — vorläufige Übersetzung, rechtliche Prüfung ausstehend. Bei Abweichungen ist die niederländische Fassung maßgebend.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

2SERVE BV

ICT · Domotik · Imotik · Automatisierung · Exklusiver Vertrieb Comfortclick BeNeLux & Nordfrankreich

Gesellschaftssitz: Catersdreef 7, B-2970 Schilde, Belgien | Tel. +32 3 385.01.99 | Fax +32 3 385.01.98 | MwSt.: BE 0476.672.252 | RPR Antwerpen | www.2serve.be

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen, unabhängig davon, ob sie im Singular oder Plural verwendet werden:

"Allgemeine Geschäftsbedingungen": die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Dienstleistungsbedingungen der 2SERVE BV in ihrer jeweils gültigen Fassung.

"Bestellung": der schriftliche oder elektronische Auftrag des Kunden zum Kauf von Produkten und/oder Dienstleistungen, wie im Angebot beschrieben.

"Dienstleistungen": alle Installations-, Konfigurations-, Beratungs-, Support-, Wartungsdienstleistungen und sonstigen professionellen Leistungen der 2SERVE BV, wie im Angebot näher beschrieben.

"Externer Lieferant": jede dritte Partei – Hersteller, Produzent oder Lieferant – von der 2SERVE BV Produkte bezieht und weiterverkauft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Comfortclick d.o.o. (Slowenien) für den exklusiven Vertrieb in den BeNeLux-Ländern und Nordfrankreich.

"Rechte des geistigen Eigentums": Patente, Urheberrechte, Marken, Designs, Datenbankrechte, Know-how und alle sonstigen Rechte des geistigen Eigentums, eingetragen oder nicht eingetragen, die jetzt oder in Zukunft bestehen.

"Kunde": jede juristische oder natürliche Person, die im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt und mit der 2SERVE BV einen Vertrag schließt.

"Angebot": das von der 2SERVE BV erstellte und an den Kunden gerichtete Angebot mit Angabe der Produkte, Dienstleistungen und zugehörigen Preise.

"Vertrag": das Vertragsverhältnis, das zwischen dem Kunden und der 2SERVE BV durch Annahme eines Angebots oder Erteilung einer Bestellung zustande kommt und dessen integraler Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.

"Höhere Gewalt": jeder unvorhersehbare Umstand außerhalb des Willens einer Partei, der die Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise, dauerhaft oder vorübergehend, verhindert. Hierzu zählen unter anderem: Brand, Überschwemmung, Erdbeben, Epidemie, Pandemie, Krieg, Terroranschlag, Cyberangriff, behördliche Maßnahmen, Exportbeschränkungen, Streik, Störungen bei Externen Lieferanten, Unterbrechung der Versorgungsleistungen oder Internetstörungen.

"Parteien": die 2SERVE BV und der Kunde gemeinsam; "Partei" jede einzeln.

"Produkte": Hardware, Software, Lizenzen und sonstige Güter eines Externen Lieferanten, die 2SERVE BV als Wiederverkäufer dem Kunden anbietet und auf die die Bedingungen des jeweiligen Externen Lieferanten Anwendung finden.

"Bedingungen des Externen Lieferanten": die allgemeinen (Lizenz-)Bedingungen, die auf Produkte eines Externen Lieferanten Anwendung finden, die der Kunde ausdrücklich akzeptiert und die integraler Bestandteil des Vertrags sind.

Artikel 2 – Geltungsbereich

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Verträge betreffend den Verkauf von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen durch die 2SERVE BV, sowohl für nationale als auch für internationale Transaktionen.

2.2 Durch die Erteilung einer Bestellung, die Unterzeichnung oder Bestätigung eines Angebots oder durch den (Beginn der) Ausführung eines Vertrags erkennt der Kunde an, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und ihnen zuzustimmen.

2.3 Die eigenen Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn diese etwas anderes bestimmen, es sei denn, die 2SERVE BV hat diese ausdrücklich und schriftlich akzeptiert. In diesem Fall bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverändert in Kraft.

2.4 Abweichungen für eine bestimmte Transaktion verleihen dem Kunden keine Rechte für zukünftige Transaktionen.

2.5 Der Umstand, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht in seiner Muttersprache erhalten hat, entbindet ihn nicht von deren Anwendung.

Artikel 3 – Angebote und Vertragsschluss

3.1 Jedes Angebot der 2SERVE BV ist freibleibend. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, hat ein Angebot eine Gültigkeitsdauer von dreißig (30) Kalendertagen ab Angebotsdatum und verfällt nach Ablauf dieser Frist automatisch.

3.2 Die 2SERVE BV ist berechtigt, offensichtliche Schreibfehler, Rechenfehler oder materielle Irrtümer in einem Angebot zu berichtigen, ohne dass der Kunde hieraus Rechte ableiten kann.

3.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot schriftlich annimmt oder eine schriftliche Bestellung erteilt, oder sobald die 2SERVE BV mit der Ausführung beginnt.

3.4 Der Kunde steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen ein. Die 2SERVE BV haftet nicht für Schäden, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden entstehen.

3.5 Beschreibungen, Abbildungen und technische Spezifikationen in Katalogen, auf Websites und in Marketingmaterialien dienen lediglich der Information und sind für die 2SERVE BV nicht bindend, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot aufgenommen sind.

Artikel 4 – Laufzeit und Beendigung

4.1 Der Vertrag wird für die im Angebot festgelegte Dauer geschlossen. In Ermangelung einer ausdrücklichen Frist gilt er als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

4.2 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann jede Partei ihn unter Einhaltung einer schriftlichen Kündigungsfrist von drei (3) Monaten beenden.

4.3 Jede Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung, ohne gerichtliche Intervention und ohne Entschädigung beenden, wenn die andere Partei eine schwerwiegende Vertragsverletzung begeht, die nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach schriftlicher Inverzugsetzung behoben wurde, oder wenn über die andere Partei ein Konkurs-, Auflösungs-, Zahlungseinstellungs- oder ähnliches Insolvenzverfahren eröffnet wird.

4.4 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung eines befristeten Vertrags durch den Kunden schuldet der Kunde eine Entschädigung in Höhe des Restbetrags des vereinbarten Preises für die verbleibende Vertragslaufzeit, unbeschadet des Rechts der 2SERVE BV auf Ersatz eines nachgewiesenen höheren Schadens.

4.5 Bei Stornierung einer Bestellung vor Beginn der Ausführung schuldet der Kunde eine pauschale Entschädigung von 25% des Gesamtwerts der Dienstleistungen sowie den vollen Kaufpreis der bereits bestellten oder gekauften Produkte, unbeschadet des Rechts auf Nachweis eines höheren Schadens.

4.6 Bei Beendigung des Vertrags, aus welchem Grund auch immer, werden alle offenen Rechnungen sofort fällig und zahlbar.

Artikel 5 – Preise

5.1 Die Preise der Produkte und Dienstleistungen werden im Angebot festgelegt und gelten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, vorbehaltlich der nachstehend genannten Anpassungsmöglichkeiten.

5.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger anwendbarer Steuern, Abgaben, Einfuhrzölle und Gebühren, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Etwaige Zusatzkosten (Transport, Verpackung, Installation) werden im Angebot gesondert ausgewiesen.

5.3 Die 2SERVE BV behält sich das Recht vor, die Preise der Produkte anzupassen, wenn ein Externer Lieferant seine Preise nach dem Angebotsdatum, aber vor der Lieferung ändert. Der Kunde wird hiervon rechtzeitig schriftlich in Kenntnis gesetzt.

5.4 Die Preise für wiederkehrende Dienstleistungen können jährlich zum 1. Januar auf Grundlage der Entwicklung der Lohn- und Betriebskosten angepasst werden, wobei folgende Indexierungsformel als Referenz dient:

Neuer Preis = Basispreis × (0,20 + 0,80 × (Neuer Index / Ausgangsindex))

wobei der Index die von Agoria veröffentlichten Referenzlohnkosten (nationaler Durchschnitt Agoria Digital) bezeichnet. Die 2SERVE BV setzt den Kunden hiervon schriftlich in Kenntnis.

5.5 Nimmt der Kunde eine Bestellung nicht rechtzeitig entgegen, behält sich die 2SERVE BV das Recht vor, die anwendbaren Preise auf die am tatsächlichen Liefertag geltenden Tarife anzupassen.

Artikel 6 – Rechnungsstellung und Zahlung

6.1 Rechnungen der 2SERVE BV sind innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Rechnungsdatum zahlbar, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, durch Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto.

6.2 Die Rechnung gilt als endgültig akzeptiert, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich und begründet beanstandet. Eine Beanstandung setzt die Zahlungsverpflichtung für den unbestrittenen Teil der Rechnung nicht aus.

6.3 Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag werden alle offenen Beträge von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung um Verzugszinsen gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (für belgische und europäische B2B-Transaktionen) oder dem im anwendbaren Rechtsgebiet geltenden gesetzlichen Zinssatz erhöht, berechnet pro angefangenem Monat.

6.4 Darüber hinaus ist bei verspäteter Zahlung von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung eine pauschale Entschädigung von 12% des offenen Betrags geschuldet, mit einem Minimum von € 125,00 und einem Maximum von € 2.500,00, zur Deckung der außergerichtlichen Beitreibungskosten, unbeschadet des Rechts der 2SERVE BV auf Ersatz eines nachgewiesenen höheren Schadens.

6.5 Alle eingehenden Zahlungen werden zunächst auf die fälligen Zinsen und Entschädigungen, anschließend auf die Hauptsumme der ältesten offenen Rechnung angerechnet.

6.6 Bei verspäteter Zahlung werden alle noch nicht fälligen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig, und die 2SERVE BV ist berechtigt, weitere Lieferungen und Dienstleistungen auszusetzen, bis die vollständige Begleichung erfolgt ist, ohne dass der Kunde Anspruch auf Schadensersatz wegen dieser Aussetzung erheben kann.

6.7 Die 2SERVE BV kann vor Beginn oder während der Erbringung von Dienstleistungen eine oder mehrere Vorauszahlungen verlangen. Diese werden bei der Endabrechnung in Abzug gebracht.

6.8 Die Annahme von Schecks, Wechseln oder anderen Zahlungsinstrumenten bewirkt keine Schuldumwandlung und stellt keine Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

Artikel 7 – Lieferung

7.1 Alle im Angebot genannten Lieferfristen sind unverbindlich und werden lediglich nach bestem Wissen mitgeteilt. Sie sind nicht bindend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als wesentliche Lieferbedingung vereinbart.

7.2 Die Überschreitung einer Lieferfrist berechtigt den Kunden nicht zur Auflösung des Vertrags, zur Verweigerung der Annahme von Produkten, zur Forderung von Schadensersatz oder zur Aussetzung der Zahlung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der 2SERVE BV.

7.3 Die 2SERVE BV ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, die gesondert in Rechnung gestellt werden können.

7.4 Sofern im Angebot nicht anders bestimmt, werden die Produkte an die vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert oder nach vorheriger Vereinbarung in den Lagern der 2SERVE BV abgeholt.

7.5 Alle Kosten für Eilsendungen oder besondere, vom Kunden gewünschte Transportmethoden gehen zu Lasten des Kunden.

Artikel 8 – Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

8.1 Die Gefahr des Verlusts, Diebstahls oder der Beschädigung gelieferter Produkte geht mit der Lieferung auf den Kunden über, unabhängig davon, wer den Transport durchführt. Jeder Transport erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Die 2SERVE BV empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer geeigneten Transportversicherung.

8.2 Die 2SERVE BV behält sich das Eigentum an allen gelieferten Produkten bis zur vollständigen Zahlung der Hauptsumme, Zinsen, Pauschalentschädigungen und Kosten vor. Solange der Eigentumsübergang nicht erfolgt ist, hat der Kunde die Produkte gesondert aufzubewahren und als Eigentum der 2SERVE BV identifizierbar zu halten und darf sie weder weiterverkaufen noch verpfänden.

8.3 Der Kunde räumt der 2SERVE BV das Recht ein, jederzeit und ohne vorherige Inverzugsetzung die gelieferten Produkte an jedem Ort, an dem sie sich befinden, zurückzuholen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Kunde ermächtigt die 2SERVE BV, die vom Kunden genutzten Räumlichkeiten zur Ausübung dieses Rechts zu betreten, und trägt alle damit verbundenen Kosten.

8.4 Die Lieferbedingungen Externer Lieferanten gelten entsprechend für den Kunden, soweit sie nicht im Widerspruch zu den vorliegenden Bedingungen stehen.

Artikel 9 – Konformität und Beanstandungen

9.1 Der Kunde hat gelieferte Produkte unmittelbar bei Erhalt zu prüfen. Sichtbare Mängel oder Abweichungen von der Bestellung sind zu diesem Zeitpunkt auf dem Lieferschein zu vermerken und innerhalb von drei (3) Werktagen nach Lieferung schriftlich per Einschreiben der 2SERVE BV mitzuteilen, unter Angabe der Bestellnummer und einer genauen Beschreibung des Mangels.

9.2 Verborgene Mängel sind spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen, nachdem der Kunde sie festgestellt hat oder vernünftigerweise hätte feststellen können, schriftlich per Einschreiben zu melden, und zwar innerhalb der geltenden Garantiezeit.

9.3 Bei nicht rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Meldung gelten die Produkte und Dienstleistungen als endgültig akzeptiert und verfallen alle diesbezüglichen Ansprüche.

9.4 Beanstandungen setzen die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus.

9.5 Produkte dürfen keinesfalls ohne vorherige schriftliche Zustimmung der 2SERVE BV zurückgesandt werden. Rücksendungen haben innerhalb von acht (8) Tagen nach schriftlicher Genehmigung in der ungeöffneten Originalverpackung und auf Kosten des Kunden zu erfolgen. Die 2SERVE BV behält sich das Recht vor, eine Rücksendegebühr von mindestens 15% des Rechnungswerts der betreffenden Produkte zu berechnen.

Artikel 10 – Garantien und Gewährleistungen

10.1 Neue Produkte sind durch die Herstellergarantie des jeweiligen Externen Lieferanten abgedeckt, sofern beim Verkauf nicht ausdrücklich anders mitgeteilt. Garantiezeit und -bedingungen sind die vom Externen Lieferanten festgelegten. Die 2SERVE BV tritt hierbei als Vermittler auf und gewährt keine eigenständige Garantie über die des Externen Lieferanten hinaus.

10.2 Die Garantie umfasst, nach Wahl der 2SERVE BV oder des Externen Lieferanten, den Ersatz oder die Reparatur ab Lager des defekten Teils oder Produkts, unter Ausschluss von Arbeitskosten, Transport- und Fahrtkosten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

10.3 Die Garantie findet in folgenden Fällen keine Anwendung:

(a) verspätete Meldung, Fahrlässigkeit, unsachgemäßer Gebrauch, fehlerhafter Anschluss oder Manipulationen durch den Kunden oder einen nicht von der 2SERVE BV beauftragten Dritten;

(b) Verwendung des Produkts entgegen den Spezifikationen, Handbüchern oder Anweisungen des Externen Lieferanten oder der 2SERVE BV;

(c) Änderung, Anpassung, Reparatur oder Eingriff durch den Kunden oder einen nicht autorisierten Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der 2SERVE BV;

(d) Schäden durch Transport, Umzug, Unfall, höhere Gewalt, Brand, Wasser oder äußere Einwirkungen;

(e) normaler Verschleiß oder Alterung;

(f) Änderung der Seriennummer oder anderer Identifikationsmerkmale des Produkts;

(g) vom Kunden selbst installierte oder geänderte Software.

10.4 Alle vertraglichen Verpflichtungen der 2SERVE BV in Bezug auf Dienstleistungen sind Bemühensverpflichtungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine Erfolgsverpflichtung vereinbart wurde.

10.5 Produkte und Dienstleistungen Externer Lieferanten unterliegen ausschließlich der Garantie- und Haftungsregelung, die zwischen dem Externen Lieferanten und der 2SERVE BV gilt. Der Kunde kann hieraus keine weitergehenden Rechte ableiten als die darin enthaltenen.

10.6 Der Kunde trifft selbst alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz seiner Daten, Software, Hardware und Systeme (Backups, Sicherheit). Die 2SERVE BV haftet nicht für Datenverlust.

Artikel 11 – Erbringung von Dienstleistungen

11.1 Die 2SERVE BV erbringt die vereinbarten Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und gemäß den allgemein anerkannten professionellen Standards der Branche. Das Verhältnis zwischen den Parteien ist das unabhängiger Vertragspartner; nichts in diesem Vertrag begründet ein Arbeitsverhältnis, eine Partnerschaft oder ein Joint Venture.

11.2 Die 2SERVE BV ist berechtigt, für die Erbringung von Dienstleistungen Mitarbeiter, Subunternehmer oder andere Hilfspersonen nach eigener Wahl und unter ihrer Verantwortung einzusetzen.

11.3 Die 2SERVE BV behält sich das Recht vor, während der Ausführung technische Verbesserungen oder gesetzlich vorgeschriebene Anpassungen an Produkten oder Dienstleistungen vorzunehmen, soweit dies keine wesentliche Änderung des Leistungsumfangs darstellt.

11.4 Der Kunde verpflichtet sich, rechtzeitig alle Informationen, Dokumente, Zugänge und Mitwirkungen bereitzustellen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind. Der Kunde sorgt für geeignete Arbeitsräume, Anschlüsse und, falls erforderlich, Hebe- oder Hubmaterial. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, kann die Ausführungsfrist verlängert und der Preis angepasst werden.

11.5 Der Kunde verfügt über alle erforderlichen Lizenzen für Software, die von der 2SERVE BV im Rahmen der Dienstleistungen verwendet oder installiert wird, einschließlich Software Dritter. Der Kunde stellt die 2SERVE BV vollumfänglich von Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.

11.6 Der Kunde stellt sicher, dass seine Hardware, sein Netzwerk und seine Umgebung den von der 2SERVE BV angegebenen Mindestanforderungen entsprechen. Die 2SERVE BV haftet nicht für Mängel oder Verzögerungen, die aus der Nichteinhaltung dieser Anforderung resultieren.

Artikel 12 – Produkte Externer Lieferanten

12.1 Die 2SERVE BV tritt als Wiederverkäufer von Produkten Externer Lieferanten auf, einschließlich des exklusiven Vertriebs von Comfortclick-Produkten für die BeNeLux-Länder und Nordfrankreich. Auf diese Produkte finden die Bedingungen des jeweiligen Externen Lieferanten Anwendung.

12.2 Der Kunde erkennt an, von den Bedingungen des Externen Lieferanten Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren. Der Kunde kann aus diesen Bedingungen keine weitergehenden Rechte ableiten als die darin ausdrücklich enthaltenen.

12.3 Die 2SERVE BV haftet nicht für Entscheidungen, technische Änderungen, Preisanpassungen oder Einstellungen durch einen Externen Lieferanten. Ist ein Produkt nicht (mehr) verfügbar, werden die Parteien sich über eine gleichwertige Alternative beraten.

12.4 Der Kunde stellt die 2SERVE BV vollumfänglich von allen Entschädigungen, Verlusten, Haftungen oder Kosten frei, die der 2SERVE BV infolge eines Verstoßes des Kunden gegen die Bedingungen eines Externen Lieferanten entstehen.

Artikel 13 – Haftung

13.1 Die Gesamthaftung der 2SERVE BV gegenüber dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist pro Schadensfall auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für die betreffende Bestellung in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis tatsächlich an die 2SERVE BV gezahlt hat.

13.2 Die 2SERVE BV haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatzverlust, Datenverlust, Verlust von Goodwill, Verlust von Verträgen oder erwarteten Einsparungen, selbst wenn die 2SERVE BV über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde.

13.3 Die 2SERVE BV haftet nicht für Schäden, die verursacht werden durch: (a) unbefugten oder unsachgemäßen Gebrauch von Produkten oder Software; (b) Verwendung in Kombination mit Produkten, Software oder Systemen Dritter; (c) Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Dritter; (d) Höhere Gewalt.

13.4 Der Kunde verzichtet auf das Recht, eine Klage aus außervertraglicher Haftung gegen die Mitarbeiter, Geschäftsführer, Verwaltungsratsmitglieder oder Subunternehmer der 2SERVE BV wegen Schäden aus der Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung aus dem Vertrag zu erheben. Jede Klage richtet sich ausschließlich gegen die 2SERVE BV als juristische Person.

13.5 Die 2SERVE BV haftet nicht für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen infolge Höherer Gewalt, wie in Artikel 17 näher bestimmt.

Artikel 14 – Abwerbeverbot

14.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrags und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach dessen Beendigung keine Mitarbeiter, Subunternehmer oder Berater der 2SERVE BV aktiv anzusprechen, anzuwerben oder einzustellen, weder direkt noch indirekt, es sei denn, die 2SERVE BV hat hierzu vorab schriftlich zugestimmt.

14.2 Bei Verstoß gegen diesen Artikel schuldet der Kunde von Rechts wegen eine pauschale Entschädigung von € 15.000,00 pro betroffener Person, unbeschadet des Rechts der 2SERVE BV auf Ersatz eines nachgewiesenen höheren Schadens.

14.3 Der Kunde erlegt diese Verpflichtung allen Dritten auf, mit denen er im Rahmen des Vertrags zusammenarbeitet oder Verträge schließt.

Artikel 15 – Vertraulichkeit

15.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertrags von der anderen Partei erhalten, streng vertraulich zu behandeln, ausschließlich für die Erfüllung des Vertrags zu verwenden und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten in jedem Fall: technische Dokumentation, Preisstrukturen, Kundendaten, Know-how und Geschäftsstrategien.

15.2 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung des Vertrags in Kraft.

15.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die: (a) rechtmäßig öffentlich zugänglich sind; (b) der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung bekannt waren; (c) von der empfangenden Partei selbst unabhängig entwickelt wurden; (d) rechtmäßig von einem nicht gebundenen Dritten erlangt wurden; oder (e) aufgrund einer gerichtlichen oder gesetzlichen Anordnung offengelegt werden müssen.

15.4 Die 2SERVE BV ist berechtigt, das Bestehen des Vertrags und den Namen des Kunden als Referenz für kommerzielle und werbliche Zwecke zu nennen, es sei denn, der Kunde widerspricht dem ausdrücklich schriftlich.

Artikel 16 – Geistiges Eigentum

16.1 Alle Rechte des geistigen Eigentums an den von der 2SERVE BV entwickelten oder verwendeten Produkten, Software, Dokumentationen, Tools, Methoden und Dienstleistungen liegen bei der 2SERVE BV oder ihren Lizenzgebern. Der Kunde erwirbt lediglich das im Vertrag ausdrücklich eingeräumte Nutzungsrecht.

16.2 Die 2SERVE BV räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung aller Rechnungen ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Nutzungsrecht an den Ergebnissen der für ihn erbrachten Dienstleistungen ein, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

16.3 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Rechte des geistigen Eigentums, Urheberrechtshinweise, Marken oder sonstige Eigentumsvermerke zu entfernen oder zu ändern. Reverse Engineering, Dekompilierung oder andere Versuche, den Quellcode oder die zugrunde liegende Struktur zu ermitteln, sind untersagt.

16.4 Die Lizenzbedingungen Externer Lieferanten in Bezug auf deren Produkte und Software finden vollumfänglich Anwendung. Der Kunde erkennt an, diese zu akzeptieren.

Artikel 17 – Höhere Gewalt

17.1 Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit diese auf Höhere Gewalt zurückzuführen ist, vorausgesetzt, die sich auf Höhere Gewalt berufende Partei setzt die andere Partei innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich davon in Kenntnis.

17.2 Die Ausführungsfrist verlängert sich von Rechts wegen um die Dauer der Höheren Gewalt. Die Nichterfüllung infolge Höherer Gewalt berechtigt die andere Partei nicht zur Auflösung, zu Schadensersatz oder zur Preisminderung.

17.3 Dauert die Situation Höherer Gewalt länger als sechzig (60) aufeinanderfolgende Werktage, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag per Einschreiben ohne Entschädigung zu beenden. In diesem Fall hat die 2SERVE BV Anspruch auf Bezahlung aller bereits gelieferten Produkte und Dienstleistungen sowie aller bereits entstandenen Kosten.

Artikel 18 – Datenschutz

18.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO).

18.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung der erforderlichen Informationen an die betroffenen Personen sowie für die Einholung deren Einwilligungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertrags.

18.3 Verarbeitet die 2SERVE BV im Rahmen des Vertrags personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Artikel 28 DSGVO. Die 2SERVE BV verweist auf ihre Datenschutzerklärung, verfügbar unter www.2serve.be.

Artikel 19 – Allgemeine Bestimmungen

19.1 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig, ungültig oder undurchsetzbar erklärt werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die betreffende Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen Absicht der Parteien möglichst nahekommt.

19.2 Kein Rechtsverzicht. Verzichtet die 2SERVE BV darauf, die strikte Anwendung einer Bestimmung zu verlangen, stellt dies keinen Rechtsverzicht dar und hindert die 2SERVE BV nicht daran, später deren Einhaltung zu fordern.

19.3 Übertragung. Der Kunde darf seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der 2SERVE BV übertragen. Die 2SERVE BV kann ihre Rechte und Pflichten ohne Zustimmung des Kunden auf ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Umstrukturierung übertragen.

19.4 Mitteilungen. Förmliche Mitteilungen, Inverzugsetzungen und Kündigungen erfolgen schriftlich per Einschreiben an den Gesellschaftssitz der betreffenden Partei oder per E-Mail mit Empfangsbestätigung.

19.5 Elektronische Signatur. Ein Vertrag oder Angebot, das mittels anerkannter elektronischer Signaturtechnologie (gemäß eIDAS-Verordnung EU 910/2014) unterzeichnet wurde, hat denselben rechtlichen Wert wie eine handschriftliche Unterschrift.

19.6 Vollständiger Vertrag. Der Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und etwaiger Anlagen, stellt die vollständige Wiedergabe der Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf seinen Gegenstand dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen hierzu.

19.7 Änderung. Die 2SERVE BV kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt und treten vierzehn (14) Kalendertage nach Mitteilung in Kraft, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist schriftlich widerspricht.

Artikel 20 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

20.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verträge, deren Bestandteil sie sind, unterliegen belgischem Recht und sind nach diesem auszulegen, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsregeln des internationalen Privatrechts.

20.2 Im Streitfall werden die Parteien zunächst versuchen, diesen gütlich beizulegen. Ist innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Entstehen der Streitigkeit keine gütliche Einigung möglich, sind die Gerichte des Gerichtsbezirks Antwerpen ausschließlich zuständig, sowohl für nationale als auch für internationale Transaktionen.

20.3 Unbeschadet des Vorstehenden behält sich die 2SERVE BV das Recht vor, eine Klage vor dem zuständigen Gericht des Rechtsgebiets zu erheben, in dem der Kunde niedergelassen ist.

2SERVE BV – Catersdreef 7 – B-2970 Schilde – Belgien

Tel. +32 3 385.01.99 | Fax +32 3 385.01.98 | MwSt. BE 0476.672.252 | RPR Antwerpen | www.2serve.be

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